Verhaltenskodex
- Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich für Sie -also im Auftrag unserer
Kunden tätig. Wir sind -im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und
Versicherungsangestellten - nicht der Erfüllungsgehilfe von Versicherungsunternehmen
und haben keine Weisungen von diesen zu befolgen.
- Bei unserer Vermittlungstätigkeit beachten wir die einschlägigen -nachstehend
erläuterten- gesetzlichen Bestimmung und die Vereinbarungen in unserem
Maklervertrag.
- Die Pflichten des Versicherungsmaklers bei der Vertragsvermittlung ergeben sich
aus dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG). Danach hat der Versicherungsmakler
insbesondere einen den Wünschen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers
entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen und die gesetzlichen
Dokumentierungspflichten zu beachten.
- Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung
übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus dem
Maklervertrag und der einschlägigen Rechtsprechung. Kommen Sie auf uns zu, wenn
Sie eine Überprüfung ihrer bestehenden Versicherungsverträge wünschen oder sich die
Umstände verändert haben.
- Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung von Schadens- und
Leistungsansprüchen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Wir werden die gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere
a. zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
b. zur Geldwäsche
c. zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB
- Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und
Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung
ab ob ein Wechsel "in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des
Versicherers)" für Sie vorteilhaft ist.
- Aus- und Fortbildung ist wichtig für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb bilden wir
uns entsprechend fort.
- Für unsere Dienstleistung erhalten wir -soweit im Einzelfall nicht anders mit Ihnen
vereinbart- eine Vermittlungsvergütung von den Versicherern. Versicherer welche keine
oder eine nicht marktübliche Courtage vergüten, bzw. keine auf die Zusammenarbeit mit
Versicherungsmaklern abgestimmte Geschäftsprozesse bieten, werden nicht
berücksichtigt.
10. Wir informieren in unserer Erstinformation über das Ombudsmannsystem.